1. Spielberechtigung und Spielkleidung

    • Spielberechtigt sind alle aktiven Mitglieder.
    • Passive Mitglieder und Gäste unterliegen der Gastspielreglung.
    • Das Betreten der Tennisplätze ist nur in angemessener Sportkleidung und mit geeigneten Tennisschuhen gestattet.

  2.  Benutzung und Platzpflege

    • Die Tennisplätze müssen vor Ablauf der Spielzeit ordentlich abgezogen werden, so dass den nachfolgenden Spielern rechtzeitig zu Spielbeginn ein einwandfreier Platz zur Verfügung steht.

  3. Reservierung und Belegung

    • Vor Spielbeginn muss das Namensschild und das des Spielpartners auf dem Platzplaner angebracht haben.
    • Die Reservierung wird ungültig, wenn das Spiel nicht spätestens 10 Minuten nach dem reservierten Termin begonnen wurde.
    • Jeder Spieler hat Anspruch auf eine Stunde Spielzeit pro Tag. Bei Vollbelegung muss danach der Platz geräumt werden.

  4. Platzsperrung für Training, Turniere und Reparaturen

    • Mannschaftstraining und Training mit Vereinstrainern haben Vorrang. Die Zeiten sind dem ausgehängten Plan zu entnehmen.
    • Der Platzwart ist berechtigt - nach eigenem Ermessen - Plätze zur Vermeidung von Schäden vorübergehend zu sperren.

  5. Gastpieler

    • Passive Mitglieder und Gäste haben die Möglichkeit, mit einem Mitglied auf der Anlage zu spielen. Die Platzgebühr ist der Beitragsordnung zu entnehmen.
    • Die Gebühr ist in den im Vereinsheim dafür vorgesehenen Brief-umschlag unter Angabe des Namens der Spieler, Datum und Uhrzeit zu geben und der Umschlag in den Briefkasten im Vereinsheim zu werfen.